Was kostet ein Leihinstrument?
Die Leihgebühr beträgt 5 % des Anschaffungspreises. Die genaue Gebühr können Sie bei uns erfragen.
Welche Ermäßigungen gibt es für den Unterricht?
Auf die Musikschulgebühren kann eine Sozialermäßigung, Geschwister- oder Mehrfachermäßigung in Anspruch genommen werden. Näheres finden Sie in der Gebührenordnung.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt einer Sozialermäßigung?
Eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen muss schriftlich mit Nachweis, z.B. Bescheid über Berechtigung zum Empfang sozialer Leistungen (wie Arbeitslosengeld, Wohngeldberechtigung, Bafög u. a.) beantragt werden.
Wer zahlt die ermäßigte Gebühr?
Kindergeldberechtigte Einwohner aus Zusmarshausen und Horgau und Mitglieder der örtlichen Musikvereine zahlen eine ermäßigte Unterrichtsgebühr.
Werden ausgefallene Unterrichtsstunden zurückerstattet?
Bei Verhinderung der Lehrkraft ist ab der vierten ausgefallenen Unterrichtsstunde eine Gebührenerstattung auf Antrag möglich.
Wie kann ich den Unterricht kündigen?
Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende möglich. Hierfür muss eine schriftliche Kündigung bis zum 30. Juni eingegangen sein. Der Rücktritt vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie kann ich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen?
Melden Sie sich hierfür bitte bei Petra Aurnhammer in der Gemeinde Horgau unter 08294/804014.
Wie kann ich mich oder mein Kind anmelden?
Gehen Sie unter "Anmeldung/Download" gehen zu "Anmeldeformulare" und laden das Anmeldeformular herunter. Füllen sie das Formular aus und geben es im Original bei der Musikschule oder der Lehrkraft ab.
Wie kann ich mich oder mein Kind zu einer Schnupperstunde/Probestunde anmelden?
Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Wie vereinbare ich die Unterrichtszeit?
Die Unterrichszeit wird mit der Lehrkraft direkt vereinbart.
Wie viel kostet der Unterricht?
Diese Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular und in der Gebührenordnung.
Wielange dauert das Schuljahr und wann findet kein Unterricht statt?
Das Schuljahr beginnt am 1. September und dauert bis zum 31. August des Folgejahres. In den Schulferien findet auch an der Musikschule kein Unterricht statt. Die Ferien der allgemeinbildenden Schulen gelten somit auch für die Musikschule.