Gebühren & Ermäßigungen
Die ausführliche Gebührensatzung unserer Musikschule finden Sie hier.
Unterrichtsdauer/ Woche | Ermäßigte Gebühr (monatlich) | Normalgebühr (monatlich) | |
Elementarkurse | |||
Musikzwerge (ab 6 Monaten) | 45 Minuten | 20 € | 20 € |
Eltern-Kind-Gruppen (1 ½ bis 3-Jährige) | 45 Minuten | 20 € | 20 € |
Musikalische Früherziehung I (3- bis 4 ½-Jährige) | 45 Minuten | 23 € | 23 € |
Musikalische Früherziehung II (4 ½- bis 6-Jährige) | 45 Minuten | 23 € | 23 € |
Grundausbildung | |||
Musikalische Grundausbildung (ab 6 Jahren) | 45 Minuten | 23 € | 23 € |
Instrumental- und Vokalunterricht | |||
Einzelunterricht Klavier | 30 Minuten | 80 € | 115 € |
Einzelunterricht Klavier | 45 Minuten | 118 € | 170 € |
Einzelunterricht | 30 Minuten | 70 € | 100 € |
Einzelunterricht | 45 Minuten | 102 € | 150 € |
Gruppe mit 2 Schüler*innen | 30 Minuten | 40 € | 57 € |
Gruppe mit 2 Schüler*innen | 45 Minuten | 56 € | 82 € |
Gruppe mit 3 Schüler*innen | 45 Minuten | 42 € | 66 € |
Gruppe ab 4 Schüler*innen | 45 Minuten | 42 € | 66 € |
Sonstige Angebote | |||
einmaliger Einsteiger-Gutschein (5 Unterrichtseinheiten) | 1 ½-fache der monatlichen Unterrichtsgebühr | ||
5er-Karte Stimmbildung | 1 ½-fache der monatlichen Unterrichtsgebühr | ||
Ensembles, Bands, Musikgruppen & Chöre | |||
Schüler*in (aktiv oder ehemalig) | n. A. | gebührenfrei | gebührenfrei |
Kein*e Schüler*in (nicht aktiv oder nicht ehemalig) | n. A. | 16 € | 16 € |
Kinderchor (1. bis 4. Klasse) | 45 Minuten | 8 € | 10,50 € |
Kinderchor (1. bis 4. Klasse) mit Instrumental- oder Vokalausbildung |
45/ 60 Minuten |
gebührenfrei |
gebührenfrei |
Musizierkreis mit Senioren | 45 Minuten | 20 € | 20 € |
Einheimischen-Ermäßigung:
Kinder und Jugendliche aus den Gemeindegebieten von Horgau und Zusmarshausen zahlen die ermäßigte Unterrichtsgebühr.
Geschwister-Ermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig den Instrumentalunterricht, wird ohne Antrag für das zweite oder jedes weitere Kind an der Musikschule eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite Kind 20 %, für jedes weitere Kind 35 % der vollen Unterrichtsgebühr.
Das Kind mit der höchsten Unterrichtsgebühr gilt immer als erstes Kind, das Kind mit der zweithöchsten Gebühr als zweites Kind, usw. Bei gleicher Gebührenhöhe erhält das jüngere Kind die jeweilige Ermäßigung.
Kommen mehrere Ermäßigungen in Frage, wird eine Kombi-Ermäßigung von 35 % auf das Fach mit der geringeren Jahresgebühr gewährt.
Mehrfachermäßigung:
Eine Begabtenförderung oder eine Mehrfachermäßigung für den Besuch weiterer Unterrichtsfächer durch eine*n Musikschüler*in wird ohne Antrag mit 20% auf das Fach mit der geringeren Grundgebühr gewährt. Kommen mehrere Ermäßigungen in Frage, wird eine Kombi-Ermäßigung von 35 % auf das Fach mit der geringeren Jahresgebühr gewährt.
Sozialermäßigung:
Eine Sozialermäßigung für Empfänger von Bafög, Sozialhilfe und Büregergeld wird auf Antrag in Höhe von maximal 50 % der Unterrichtsgebühren gewährt. Der Nachweis ist von den Gebührenschuldnern zu erbringen.
Kooperationsermäßigung
Musikschüler*innen, die nicht aus dem Gemeindegebiet von Horgau und Zusmarshausen kommen, aber Mitglied in einem unserer kooperierenden Musikvereine sind, zahlen die ermäßigte Gebühr.