Gebühren & Ermäßigungen

Die ausführliche Gebührensatzung unserer Musikschule finden Sie hier.

 


 

Unterrichtsdauer/

Woche

Ermäßigte Gebühr (monatlich)

Normalgebühr

(monatlich)

Elementarkurse
Musikzwerge (ab 6 Monaten)45 Minuten20 €20 €
Eltern-Kind-Gruppen (1 ½ bis 3-Jährige)45 Minuten20 €20 €
Musikalische Früherziehung I (3- bis 4 ½-Jährige)45 Minuten23 €23 €
Musikalische Früherziehung II (4 ½- bis 6-Jährige)45 Minuten23 €23 €
Grundausbildung
Musikalische Grundausbildung (ab 6 Jahren)45 Minuten23 €23 €
Instrumental- und Vokalunterricht 
Einzelunterricht Klavier30 Minuten80 €115 €
Einzelunterricht Klavier45 Minuten118 €170 €
Einzelunterricht30 Minuten70 €100 €
Einzelunterricht45 Minuten102 €150 €
Gruppe mit 2 Schüler*innen30 Minuten40 €57 €
Gruppe mit 2 Schüler*innen45 Minuten56 €82 €
Gruppe mit 3 Schüler*innen45 Minuten42 €66 €
Gruppe ab 4 Schüler*innen45 Minuten42 €66 €
Sonstige Angebote
einmaliger Einsteiger-Gutschein (5 Unterrichtseinheiten)1 ½-fache der monatlichen Unterrichtsgebühr
5er-Karte Stimmbildung1 ½-fache der monatlichen Unterrichtsgebühr
Ensembles, Bands, Musikgruppen & Chöre
Schüler*in (aktiv oder ehemalig)n. A.gebührenfreigebührenfrei
Kein*e Schüler*in (nicht aktiv oder nicht ehemalig)n. A.16 €16 €
Kinderchor (1. bis 4. Klasse)45 Minuten8 €10,50 €

Kinderchor (1. bis 4. Klasse)

mit Instrumental- oder Vokalausbildung


 

45/ 60 Minuten


 

gebührenfrei


 

gebührenfrei

Musizierkreis mit Senioren45 Minuten20 €20 €

 

 

 

 

Einheimischen-Ermäßigung:

Kinder und Jugendliche aus den Gemeindegebieten von Horgau und Zusmarshausen zahlen die ermäßigte Unterrichtsgebühr.


 

Geschwister-Ermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig den Instrumentalunterricht, wird ohne Antrag für das zweite oder jedes weitere Kind an der Musikschule eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite Kind 20 %, für jedes weitere Kind 35 % der vollen Unterrichtsgebühr. 

 

Das Kind mit der höchsten Unterrichtsgebühr gilt immer als erstes Kind, das Kind mit der zweithöchsten Gebühr als zweites Kind, usw. Bei gleicher Gebührenhöhe erhält das jüngere Kind die jeweilige Ermäßigung. 

 

Kommen mehrere Ermäßigungen in Frage, wird eine Kombi-Ermäßigung von 35 % auf das Fach mit der geringeren Jahresgebühr gewährt.

 

Mehrfachermäßigung:

Eine Begabtenförderung oder eine Mehrfachermäßigung für den Besuch weiterer Unterrichtsfächer durch eine*n Musikschüler*in wird ohne Antrag mit 20% auf das Fach mit der geringeren Grundgebühr gewährt. Kommen mehrere Ermäßigungen in Frage, wird eine Kombi-Ermäßigung von 35 % auf das Fach mit der geringeren Jahresgebühr gewährt.

 

Sozialermäßigung:

Eine Sozialermäßigung für Empfänger von Bafög, Sozialhilfe und Büregergeld wird auf Antrag in Höhe von maximal 50 % der Unterrichtsgebühren gewährt. Der Nachweis ist von den Gebührenschuldnern zu erbringen.

 

Kooperationsermäßigung

Musikschüler*innen, die nicht aus dem Gemeindegebiet von Horgau und Zusmarshausen kommen, aber Mitglied in einem unserer kooperierenden Musikvereine sind, zahlen die ermäßigte Gebühr.